Welchen Beitrag haben Sie denn heute schon geliked? Und welche Facebook-Anzeige hat Ihren Kaufreiz geweckt?

Insgesamt 1,49 Milliarden aktive Nutzer hat Facebook nach eigenen Angaben (Stand: zweites Quartal 2016, statista.com). Etwa 1,3 Milliarden von diesen Usern nutzen die mobile Version des sozialen Mediums. Und rund 450 Millionen Facebook-Nutzer kaufen und verkaufen Dinge über die Plattform.

Kein Wunder also, dass das Unternehmen seit Anfang Oktober mit einer neuen Funktion aufwartet: Ab sofort gibt es Facebook Marketplace. Ein Online-Flohmarkt, der eine Mischung aus Craiglist, eBay Kleinanzeigen und Amazon sein soll. Zunächst fallen keine „Standgebühren“ an. Mit dieser Strategie könnte der Marketplace zu einem der stärksten Konkurrenten für die drei bekannten Verkaufsforen werden.

Vorerst ist die Funktion nur in den USA, Großbritannien, Australien und Neuseeland zugänglich. Zwar ist bisher nicht bekannt, wann Facebook den Marketplace auch für Deutschland freischaltet. Das räumt den deutschen Online-Händlern den Vorteil ein, sich jetzt schon mit der neuen Verkaufsmöglichkeit auseinanderzusetzen.

Wisch und Klick: Handeln über Smartphone und Tablet

 Facebook hat Marketplace zunächst auf die mobile Nutzung ausgerichtet. Eine Desktop-Variante ist aber in Planung. Wie es funktioniert? Im Prinzip ganz einfach. Wer etwas über den Facebook Marketplace verkaufen möchte, lädt ein Bild des Produktes hoch, tippt eine kurze Produkt-Beschreibung ein, fügt Preis sowie Standort hinzu und schon kann der Verkauf starten. Aus dem Angebot ausgeschlossen sind illegale Artikel wie Waffen, Drogen und Alkohol.

Kaufinteressenten können den Marketplace über einen Klick auf das Icon in der Facebook-App „betreten“ und sich durch das Angebot scrollen. Der integrierte Algorithmus ordnet die Ergebnisse je nach Standort und Suchbegriff. Die Nutzer können das Ranking aber auch manuell einstellen.

Ein Minus der neuen Facebook-Funktion: Im Gegensatz zu eBay garantiert Facebook keine sicheren Transaktionen. Betrug und Diebstahl sollen mit Hilfe der Klarnamenpflicht ausgeschlossen werden. Auch die Angaben des Verkaufs-Standortes und der Dauer der aktiven Facebook-Nutzung sollen Käufern ein Gefühl der Sicherheit geben. Über zusätzliche Tools können Nutzer Verstöße gegen die Richtlinien melden.

Schon zwei Tage nach dem Start, musste Facebook laut BILD.de zahlreiche Inserate aus dem Marketplace entfernen. Ein technischer Fehler habe dazu geführt, dass Nutzer Drogen, Waffen, Pornografie und Sexdienste anbieten konnten. Facebook arbeite mit Hochdruck an der Problemlösung.

Worauf gewerbliche Händler bei Marketplace achten müssen:

 Der neue Facebook Marketplace kann auch für Online-Händler gewinnbringend funktionieren. Wer den neuen Marktplatz gewerblich nutzen möchte, muss jedoch in Deutschland einige rechtliche Regeln beachten. Dazu zählen die Impressumpflicht und im Fall eines Vertragsschluss über Facebook auch die Angabe der AGB, Kundeninformation und des Widerrufsrechts inklusive Muster-Widerrufsformular. Ob Facebook die technischen Voraussetzungen für die rechtlichen Händlerbestimmungen für den deutschen Marketplace anbieten wird, ist noch nicht bekannt. Kurz gesagt: Wer Marketplace gewerblich nutzen möchte, muss sich an die hohen rechtlichen Auflagen halten. Ob Facebook das zulässt, bleibt abzuwarten.

Die einfachere Variante wäre nach Angaben von OnlinehändlerNews.de, den Social Media-Marktplatz als Werbeort zu nutzen. Wird der Kaufvertrag zwischen Kauf-Interessent und Online-Händler erst im Online-Shop oder Ladengeschäft – also außerhalb des Marketplace – geschlossen, müssen Händler auf Facebook lediglich das Impressum und den Bruttopreis des Artikels angeben. (ggu/Foto: pixabay.com)

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